Wertermittlung und Wertermittlungsverfahren
Wertermittlung für den Verkehrswert Der Verkehrswert
(Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre. (Definition lt. BauGB § 194)
Wertermittlung für den Bodenwert Bei der Wertermittlung
ist das Bodenwertverfahren bei allen normierten Verfahren
(Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert) notwendig. Der Bodenwert
ist jeweils getrennt vom Wert der baulichen und sonstigen Anlagen bzw. vom
Ertragswert der baulichen Anlagen i.d.R. auf der Grundlage von
Vergleichskaufpreisen im Vergleichswertverfahren so zu ermitteln, wie er
sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre (ImmoWertV). Neben oder
anstelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Bodenrichtwerte nach
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB) herangezogen werden. Die Bodenrichtwerte
werden von den örtlich ansässigen Gutachterausschüssen regelmäßig
ermittelt.
Wertermittlung für den Vergleichswert
Das
Vergleichswertverfahren ist ein normiertes Verfahren (§15 u. § 16 ImmoWertV)
bei der Wertermittlung. Hier wird der Verkehrswert aus Kaufpreisen von
vergleichbaren Objekten und Grundstücken abgeleitet. Abweichende
wertbeeinflussende Merkmale der Vergleichsgrundstücke werden durch Zu- und
Abschläge oder in anderer geeigneten Weise berücksichtigt (Indexreihen und
Umrechnungsfaktoren). In der Immobilienbewertung wird das
Vergleichswertverfahren in erster Linie bei Grund-stücken angewandt, die
mit weitgehend typisierten Gebäuden, insbesondere Wohngebäuden, bebaut
sind. Zu nennen sind hier Eigentumswohnungen, Garagen und Stellplätze
sowie teilweise auch Reihenhäuser ohne individuelle Ausstattung.
Wertermittlung für den Ertragswert Das Ertragswertverfahren
ist ein normiertes Verfahren (§§ 17-20 ImmoWertV) bei der Wertermittlung. Bei
dem Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert über eine Renditeberechnung
ermittelt. In der Immobilienbewertung findet das Ertragswert-verfahren in
der Regel Anwendung, wenn der aus dem Grundstück nachhaltig erzielbare
Ertrag von vorrangiger Bedeutung ist, z. B. bei Mietwohnhäusern, gemischt
genutzten Grundstücken oder Bürogebäuden, bzw. gewerblichen
Objekten.
Wertermittlung für den Sachwert
Das Sachwertverfahren ist in
der Immobilienbewertung ein normiertes Wertermitt-lungsverfahren (§§ 21 –
23 ImmoWertV). Beim Sachwertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage
von Grundstückswert und Gebäudeherstellungskosten ermittelt. Das
Sachwertverfahren wird in der Regel bei der Wertermittlung von bebauten
Grundstücken ohne direkten Renditebezug angewandt. Dies gilt vorwiegend
bei Ein- und Zweifamilienhäusern, besonders dann, wenn sie eigen genutzt
sind.
Das Residualwertverfahren Das Residualverfahren ist ein nicht
normiertes Wertermittlungsverfahren in der Immobilienbewertung. Es wird im
Wesentlichen bei hochwertigen unbebauten Grundstücken angewandt, wenn
keine Vergleichspreise oder Richtwerte vorhanden sind. Man geht dann von
der planungsrechtlich zulässigen maximalen Nutzbarkeit des zu bewertenden
Grundstückes aus, um seine Wertigkeit zu ermitteln.
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